Young beautiful couple
Fakten

Wie es um den Jugendschutz steht

Testkäufe in der Steiermark
24. April 2017

Das Steiermärkische Jugendgesetz sieht in § 28 die Durchführung von Testkäufen vor.

Ziel ist dabei nicht primär die Bestrafung, sondern eine allgemeine Erhebung, ob und wie das Gesetz gelebt wird und welches Bewusstsein die Betriebe diesbezüglich an den Tag legen. Als Betriebe gelten vor allem Gastronomiebetriebe (auch Sportzentren, Schwimmbädern udgl.), Supermärkte, Tankstellen, Imbissstuben, usw.

2014 haben 50% der getesteten Betriebe den Jugendschutz nicht eingehalten. Tendenz besser werdend.

Im 1. „Testkauf-Jahr“ (2014) wurden 1840 Testkäufe getätigt, wobei fast 50% der getesteten Betriebe Alkohol oder Tabakerzeugnisse an unsere TestkäuferInnen verkauft haben; im 2. Jahr (2015) wurden 1528 Testkäufe durchgeführt und es haben nur mehr 42% der getesteten Betriebe an Jugendliche Alkohol und Tabak verkauft. Im 3. Jahr (2016) wurden 463 Testkäufe getätigt, wobei ein weiterer Rückgang auf 38% zu verzeichnen war. Ziel ist natürlich, dass die Tendenz in Richtung „unter 10%“ geht! Im heurigen Jahr sind ca. 2000 Testkäufe geplant!

Um dem Personal die Einhaltung des Jugendschutz- Gesetztes zu erleichtern, wurde in Kooperation mit der Wirtschaftskammer, dem Land Steiermark und der Stadt Graz eine Altersdrehscheibe entwickelt. Damit soll das Berechnen des exakten Alters erleichtert und nachstehende Situationen aus der Praxis vermieden werden:

    • 14-jähriges Mädchen bekam bei einem Getränkehandel eine 1 Liter Flasche Wodka –ohne Ausweiskontrolle.
    • 16-Jähriger bekam um 7.15h in der Früh bei einer Autobahnraststation ein Glas Wodka – ohne Ausweiskontrolle.
    • Oft verlangt das Kassapersonal den Ausweis, überprüft das Alter aber nicht bzw. ist nicht in der Lage das Alter zu errechnen (oft eigenartigste Rechenmodelle).
    • Manchmal wird nur nach dem Alter gefragt und darauf vertraut, dass die Aussage richtig ist.
    • In einigen Fällen war das Personal weder der deutschen Sprache mächtig noch waren die Jugendschutzbest. bekannt.
    • Viele Gewerbetreibende wissen nicht, dass Aperol gebrannter Alkohol und somit erst ab dem vollendeten 18.Lj erlaubt ist.

Fakten


Alle anzeigen

Aktuelle Beiträge


Alle anzeigen

Alternativen


Alle Rezepte

Alkoholfreie
Rezepte

Lass dich inspirieren von unseren spritzig sommerlichen Mocktails bis kuschelig warmem Punsch-Alternativen.